Elektronische Kommunikation

Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Schnaittenbach nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Die Stadt Schnaittenbach eröffnet hiermit den Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgenden Grundsätze und Rahmenbedingungen. Diese Regelungen gelten nur für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Schnaittenbach und nicht für Angebote von Dritten, auf die möglicherweise auf den Webseiten der Stadt Schnaittenbach verwiesen wird.

Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a BayVwVfG. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Elektronische Post (E-Mail) für formfreie Schreiben

Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation ist per E-Mail daher nicht gewährleistet. Wir setzen - wie viele E-Mail-Anbieter - Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter") ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme („Viren") enthalten, werden von uns ebenfalls automatisch gelöscht. Vorgänge und Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können an folgende E-Mail-Adressen gesandt werden (Zugänge im Sinne der Zugangseröffnung):

  • stadt@schnaittenbach.de
  • Alle auf der Internetpräsentation der Stadt Schnaittenbach unter www.schnaittenbach.de publizierten E-Mail-Adressen
  • Die auf den Briefköpfen des Stadt Schnaittenbach genannten E-Mail-Adressen

Elektronische Post für formgebundene Schreiben / verschlüsselte E-Mail-Kommunikation

Wenn Sie sicher mit uns per E-Mail kommunizieren wollen, dann besteht die Möglichkeit die Stadt Schnaittenbach über das "Sicheres Kontaktformular (Bayern-Portal)" oder über die Funktion „Sicherer Dialog (Bürgerserviceportal)" zu kontaktieren.

Das „Sicheres Kontaktformular (Bayern-Portal)" und die Funktion „Sicherer Dialog (Bürgerserviceportal)" ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen.

Zum Versand einer Nachricht über das "Sicheres Kontaktformular (Bayern-Portal)" oder über die Funktion „Sicherer Dialog (Bürgerserviceportal)" benötigen Sie eine BayernID. Weitere Infos zur BayernID erhalten Sie  hier.

Mit der BayernID kommunizieren Sie vertraulich, rechtssicher, nachweisbar und verbindlich. Sie können über den zentralen Dienst offizielle Dokumente sicher versenden, kostengünstig, zuverlässig und einfach elektronisch kommunizieren.

Wenn die elektronischen Voraussetzungen für den Schriftformersatz nicht erfüllt sind, müssen Schreiben im Widerspruchsverfahren, sonstige rechtswirksame Erklärungen usw., für die eine Schriftform gesetzlich vorgesehen ist, wie bisher, schriftlich ausschließlich auf Papier oder mit Telefax (Nr. 09622 7025-30) eingereicht werden. Einfache E-Mail ist nicht geeignet die Schriftform zu ersetzen!

Allgemeine Informationen

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Stadt Schnaittenbach ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Das Stadt Schnaittenbach nimmt Dokumente im folgenden Dateiformat entgegen: Portable Data File (*.pdf)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.

E-Mails, welche offensichtlich Schadprogramme enthalten (Viren, Trojaner etc.) oder als nicht sicher eingestuft werden, werden gelöscht. Soweit E-Mails Anhänge mit Word-, Excel- und Powerpoint-Dokumenten enthalten, werden diese einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung unterzogen und mit einem Zeitverzug von einem Tag an den Empfänger zugestellt.

Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Stadt Schnaittenbach nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 50 Megabyte (MB) beschränkt.

Das Stadt Schnaittenbach bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht das Stadt Schnaittenbach davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.