
Markterkundungsverfahren der Stadt Schnaittenbach
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Schnaittenbach gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Schnaittenbach bittet daher, bis spätestens 22. September 2014 zu den in der PDF-Datei Markterkundungverfahren Schnaittenbach genannten Punkten Stellung zu nehmen.
Ergebnis der Markterkundung***
Auswahlverfahren ***
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Die Stadt Schnaittenbach führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
- Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
- Karte Erschließungsgebiete
- Formblatt Wirtschaftlichkeitslücke
- Hinweise Wirtschaftlichkeitslücke
*** Das Auswahlverfahren wurde abgebrochen.
Die Markterkundung wurde mit einer individuellen Anfrage überprüft. Das Ergebnis dieser Anfrage wird im neuen Auswahlverfahren zugrunde gelegt.