Somit tritt § 24 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) ab Sonntag, 25. Oktober 2020, 0 Uhr, in Kraft.
Alle weiteren Informationen finden sie unter www.kreis-as.de.
Somit tritt § 24 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) ab Sonntag, 25. Oktober 2020, 0 Uhr, in Kraft.
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