Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Derzeit werden alle Grundstückseigentümer vom Bayerischen Landesamt für Steuern angeschrieben und zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.
Bitte beachten Sie:
Für Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde eine Hotline eingerichtet 089-30700077
Die Gemeindeverwaltung kann zu dem Verfahren leider keine Auskünfte geben. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen ab.
Weiter Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei und im Internet unter https://www.grundsteuer.bayern.de.
Weiterhin zum Download: Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück (PDF)
Hinweis: Diese Checkliste dient lediglich als Unterstützung zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Sie stellt keinen Vordruck dar und darf nicht beim Finanzamt als Erklärung eingereicht werden.