Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schnaittenbach (BGS/WAS) (1. Änderungssatzung) vom 29.04.2022
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Schnaittenbach folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schnaittenbach (BGS-WAS).
§ 1 Änderungsinhalt
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schnaittenbach (BGS/WAS) vom 03.01.2017 wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,89 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
2. § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 15. März, 15. Mai und 15. August jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, setzt die Stadt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.
II. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft. Die Ankündigung der Erhöhung ist rechtmäßig erfolgt.
Die Gebührenerhöhung war aufgrund der Gebührenkalkulation erforderlich.
Die Satzung und die einschlägigen Berechnungen liegen in der Verwaltung der Stadt im Rathaus, Zimmer Nr. 4, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. Die Satzung ist ebenfalls unter https://www.schnaittenbach.de/buergerservice/ortsrecht veröffentlicht.
Schnaittenbach, den 29.04.2022
Marcus Eichenmüller
Erster Bürgermeister