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Verwaltungsgebühren

Auf dieser Seite finden Sie im Schnellüberblick die aktuellen Abgaben-, Gebühren und Beitragssätze:

Passgebühren
1. Reisepass (ab 24 Jahre) 59,00 €
Reisepass (bis 24 Jahre) 37,50 €
vorläufiger Reisepass 26,00 €
2. Kinderreisepass 13,00 €
3. Personalausweis (ab 24 Jahren) 28,80 €
Personalausweis (bis 24 Jahre)       22,80 €
vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Fischereischeingebühren
1. Fischereischein auf Lebenszeit 35,00 €
zusätzlich Fischereiabgabe nach Altersübersichtstabelle
2. Fischereischein auf Lebenszeit (Zahlung für 5-Jahres-Zeitraum)
erstmalig 35,00 €
Verlängerung 5,00 €
zusätzliche Fischereiabgabe für 5 Jahre 40,00 €
3. Jugendfischereischein (Ausstellung ab 10. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr) 5,00 €
zusätzlich Fischereiabgabe für die gesamte Geltungsdauer 10,00 €

Sonstige Verwaltungsgebühren

Aufenthaltsbescheinigung

5,00 €

Auskunftsgebühr aus dem Melderegister               

10,00 €

Meldebescheinigung

5,00 €

Führungszeugnis

13,00 €

Führerscheinantrag

5,10 €

Amtliche Beglaubigung

5,00 €

jede weitere Seite

0,75 €

Auskunft - Gewerbezentralregister

13,00 €

Gewerbean-, um- und -abmeldung

13,00€

Auskunft über einen Gewerbebetrieb

12,50€

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (z.B. bei Vereinsfeiern) - pro Tag -

26,00 €

Verkehrsanordnung:

26,00 €

Sondernutzungserlaubnis:               26,00 €

Ihre Ansprechpartner:
Frau Flor / Frau Hirsch

Standesamtsgebühren

 

1. Eheschließung

 

1.1 Entscheidung über das Vorliegen der Ehevoraussetzungen
bei Anmeldung einer Eheschließung nach § 13 PStG 50,00 €
bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach §§ 39, 13 PStG 50,00 €
ist dabei ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist um

20,00 €

1.2

Vornahme einer Eheschließung nach § 14 PStG

innerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamt gebührenfrei
außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts 70,00 €
vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt

40,00 €

 

2. Lebenspartnerschaft

 

2.1

Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen bei
Anmeldung einer Lebenspartnerschaft nach §§ 17, 13 PStG
wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist 50,00 €

 

wenn ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr je Lebenspartner, für den ausländisches Recht zu beachten ist um

20,00 €
2.2 Vornahme der Begründung einer Lebenspartnerschaft nach §§ 17, 14 PStG
innerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamt gebührenfrei
außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamt

70,00 €

vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft zuständigen Standesamt

40,00 €

 

3. Sonstige Amtshandlungen

 

3.1 Aufnahme einer Niederschrift über die Versicherung an Eides statt 25,00 €

3.2

Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch oder

10,00 €
Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch oder Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenbuch oder Geburtenregister, dem Sterbebuch oder Sterberegister, den früheren Standesregistern
3.3 Erteilung einer Personenstandsurkunde 10,00 €
3.4 Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung 10,00 €
3.5 Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsbuch oder -register  7,00 €
3.6 Suchen eines Eintrages oder Vorgangs, wenn hierfür weder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendigen Angaben  gemacht werden können, erhöht sich die Gebühr um   5,00€ - 100,00 €
3.7 Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie

10,00 €

 

3.8

Nachträgliche Beurkundung einer Geburt, einer Eheschließung oder eines Sterbefalles im Ausland

40,00 €

Ihre Ansprechpartner:
Herr Krisch / Herr Struck, Frau Schwarz

 

Wasser- und Abwassergebühren der Stadt Schnaittenbach Stand:

01.01.2005

Wassergebühren

Grundgebühr:

Bezeichnung

Nenndurchfluss

Netto, ohne MWSt.

Brutto, incl 7 % MWSt

bis QN 2,5

5 m³/h

24,00 €/Jahr

25,68 €/Jahr

bis QN 6

12 m³/h

24,00 €/Jahr

25,68 €/Jahr

bis QN 10

20 m³/h

24,00 €/Jahr

25,68 €/Jahr

über QN 10

120,00 €/Jahr

128,40 €/Jahr

Wassergebühr:

Netto, ohne MWSt.

Brutto, incl 7 % MWSt

die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers

1,23 €

1,32 €

Beiträge:

Netto, ohne MWSt.

Brutto, incl 16 % MWSt

1. Für jeden vollen Quadratmeter Grundstücksfläche

0,88 €

1,02 €

2. Für jeden vollen Quadratmeter Geschossfläche

5,38 €

6,24 €

Abwassergebühren

Grundgebühr:

Die Grundgebühr beträgt für die Zuführung von Abwasser

in die Kanäle je Kanalanschluss jährlich

30,00 €

Einleitungsgebühr:

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser.

2,00 €

Beiträge:

Beitrag

Verbesserungsbeitrag

1. Für den vollen Quadratmeter der Grundstücksfläche

0,81 €

0,11 €

2. Für den vollen Quadratmeter der Geschossfläche

5,12 €

2,95 €

Ihre Ansprechpartner:
Herr Eisner / Herr Bogner





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