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Ortsrecht

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Satzungen und Verordnungen der Stadt Schnaittenbach


Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Diese Satzung enthält Regelungen über die Zusammensetzung des Stadtrates,der Ausschüsse, Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Entschädigung des 1. Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeister.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Erwin Struck


Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs
Ihr Ansprechpartner:
Herr Dietmar Krisch


Straßenreinigungsverordnung
Diese Satzung enthält Regelungen über die Reinhaltung von öffentlichen Straßen und die Sicherung von Gehbahnen im Winter.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Michaela Hirsch


Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Schnaittenbach
Diese Geschäftsordnung regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeorgane.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Erwin Struck


Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für das Stadtarchiv
Ihr Ansprechpartner:
Herr Dietmar Krisch


Satzungen über Ehrungen und Auszeichnungen
Diese Satzung enthält Regelungen über Ernennung zum Ehrenbürger, Bürgermedaille, Sport-Ehrennadel, Vereinsjubiläum, Alters- und Ehejubiläen und Ehrenamt.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Fredi Weiß


Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Feuerwehreinsätze
Diese Satzung enthält Bestimmungen über Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schnaittenbach.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Michaela Hirsch


Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schnaittenbach
Diese Satzung regelt die Organisation, die freiwillige Leistungen, das Personal und die besonderen Pflichten der Kommandanten der freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Schnaittenbach.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Michaela Hirsch


Benutzungssatzung für die städtische Kindertageseinrichtung St. Vitus
Die Satzung enthält Regelungen über die Benutzung des städtischen Kindergartens und der städtischen Kinderkrippe.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Michaela Hirsch


Gebührensatzung für die städtische Kindertageseinrichtung St. Vitus
Die Satzung regelt die Gebühren der Kindertageseinrichtung, gestaffelt nach den Buchungszeiten.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Michaela Hirsch


Satzung für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bädersatzung)

Ihr Ansprechpartner:
Herr Herr Dietmar Krisch


Gebührensatzung für das städtische Naturbad

Ihr Anprechpartner:
Herr Herr Dietmar Krisch


Benutzungssatzung für den Friedhof Holzhammer
Die Stadt Schnaittenbach unterhält die erforderlichen Einrichtungen für das Bestattungswesen für die Stadtteile Holzhammer und Neuersdorf. Diesen Einrichtungen dient der stadteigene Friedhof in Holzhammer mit Leichenhaus.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Herr Fredi Weiß


Gebührensatzung für den städtischen Friedhof im Ortsteil Holzhammer
Hinweis: Träger des Friedhofes Schnaittenbach ist die Katholische Kirchenverwaltung Schnaittenbach (Tel. 09622/7 14 14).

Träger des Friedhofes Kemnath a. Buchberg ist die Katholische Kirchenverwaltung Kemnath a. Buchberg (Tel. 09604/2583).

Ihr Ansprechpartner:
Herr Herr Fredi Weiß


Benutzungsordnung für die städtische Doppelsporthalle an der Volksschule
Richtlinien für Sportvereine für die Benutzung der Schulsporthalle.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Michaela Hirsch


Hundesteuersatzung
Die Satzung enthält Regelungen über die Erhebung einer Steuer für das Halten eines Hundes.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Lydia Ries


Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis

Ihr Ansprechpartner:
Herr Michael Eisner


Kommunales Kostenverzeichnis
Anlage zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schnaittenbach.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Michael Eisner


Satzung Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Satzungsgemäße Regelungen für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.

Ihr Anprechpartner:
Herr Peter Bogner


Erschließungsbeitragssatzung - EBS
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Michael Eisner


Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS)

Ihr Ansprechpartner:
Herr Michael Eisner




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