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Bürgerservice
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Sperrmüll
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Allgemeines zur Sperrmüllabholung auf Abruf
Was Sie dazu wissen sollten:
Sperrmüll
- wird ab 2004 nach Anmeldung abgeholt.
- Zur Anmeldung ist der "Sperrmüllscheck" erforderlich, den Sie bei Stadtverwaltung, Rathaus, Zimmer Nr. 10 erhalten. Ihren persönlichen Abfuhrtermin teilt Ihnen das beauftragte Entsorgungsunternehmen künftig per Rückmeldekarte direkt mit. Weitere Informationen finden Sie auf dem "Sperrmüllscheck".
- können Sie bis zu 3 x pro Jahr anmelden, wobei die Kosten für die 1. und 2. Abholung in der Restmüllgebühr enthalten sind. Für die 3. Abholung ist eine Anfahrtsgebühr von 8,00 € zu entrichten.
- können Sie auch zusammen mit Nachbarn anmelden (Gesamtmenge pro Abholung: 6 m³).
- ist getrennt nach brennbarem Sperrmüll und Metall bereitzustellen.
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!!! Wichtig !!! |
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Restmüll und Gegenstände, die bereitgestellt werden, aber nicht zum Sperrmüll zählen, werden bei der Sperrmüllabholung nicht mitgenommen, selbst wenn sie von Dritten dazugestellt werden. Sie sind von dem/der Anmelder/in selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um unerwünschtem Durchwühlen und unnötiger Verschmutzung vorzubeugen, sollten Sie Ihren Sperrmüll erst kurzfristig vor dem festgesetzten Abholtag bis 6:00 Uhr morgens bereitstellen.
Bei der Sperrmüllabfuhr wird nur Sperrmüll mitgenommen, der im Rahmen der privaten Haushaltsführung anfällt, d. h. typischer Haushaltssperrmüll wie z. B. Möbel, Matratzen, Teppiche, Kinderwägen, Koffer, Stehlampen, Fahrräder, Öfen (ölfrei) ........ |
Neuer Sperrmüllservice des Landkreises
Seit dem 15. Mai 2010 gibt es zusätzlich zur Abholung auf Anforderung mit Sperrmüllscheck noch die Möglichkeit, Sperrmüll ohne Anmeldung auf einem der 28 Wertstoffhöfe abzugeben. Besitzer von Sperrmüll, die an das Holsystem für Restmüll angeschlossen sind, können ihren Sperrmüll, der auf einem Grundstück im Landkreis angefallen ist, während der Öffnungszeiten kostenlos auf den Wertstoffhöfen anliefern.
Noch ein Tipp:
- Karitative Einrichtungen und Verbände sind oft an ausgedienten, aber noch intakten Möbeln und Einrichtungen interessiert.
- Verschenken statt wegwerfen: Nutzen Sie die Rubrik „Die gute Tat“ in der Lokalpresse.
Definition Sperrmüll
Zum Sperrmüll gehören ausschließlich sperrige Gegenstände aus Haushaltungen, die
- auch nach Zerkleinern nicht in der Restmülltonne oder den blauen Restmüllsäcken des Landkreises untergebracht werden können,
- aufgrund ihrer Größe nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können,
- die Maße 200 x 100 x 80 cm nicht überschreiten und nicht schwerer als 50 kg sind,
- im Rahmen der normalen Haushaltsführung in Haus und Garten sowie im Bereich Freizeit/Hobby in haushaltsüblichen Mengen anfallen und
- bei einem Umzug üblicher Weise mitgenommen werden.
Zum Sperrmüll gehören z. B. :
- Möbel
- Teppiche
- Sonstige Einrichtungsgegenstände
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Restmüll, der in einem Sack, Karton, Eimer oder ähnlichen Behältnis Platz findet und daher auch in die Restmülltonne passt,
- Elektro- und Elektonik-Altgeräte und Altmetall -- Abgabemöglichkeit im Wertstoffhof
- Wertstoffe (z. B. Kartonagen, Styropor) -- Abgabemöglichkeit im Wertstoffhof
- Baustellenabfälle und Rückstände aus sonstigen Umbaumaßnahmen (z. B. Folien, Isoliermaterial, Tapeten, Paletten, Zäune, Fensterrahmen und Türen einschl. Rahmen)
- Bauschutt (z. B. WC-Becken, Keramik-Waschbecken, Fensterglas, Steinwolle oder Steingut) -- Abgabemöglichkeit im Wertstoffhof oder auf der Bauschuttdeponie
- Altreifen, Autowracks, Autoteile, Motorräder, Motorradteile
- Gewerbemüll – Abgabemöglichkeit bei der Müllumladestation
- Agrarfolien (z. B. Siloplanen, Kunststoffsäcke, usw.)
Sperrmüllscheck bei Bedarf bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an folgendes Adresse senden:
Landratsamt Amberg-Sulzbach Amt für Abfallwirtschaft Schlossgraben 3
92224 Amberg
Ihr Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung: Herr Dietmar Krisch (Tel. 09622/7025-20)
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