Was ist zu beachten?
- Auf jedem bewohnten Grundstück muss mindestens eine Altpapiertonne vorhanden sein.
- Zusätzliche Gebühren für die Altpapiertonne fallen nicht an. Allerdings muss das Behältnis selbst erworben werden.
- Folgende Größen sind nach der Satzung zugelassen:
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120 l |
oder |
240 l |
Altpapier bei |
50 l |
Restmüll |
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120 l |
oder |
240 l |
Altpapier bei |
60 l |
Restmüll |
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120 l |
oder |
240 l |
Altpapier bei |
80 l |
Restmüll |
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120 l |
oder |
240 l |
Altpapier bei |
120 l |
Restmüll |
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240 l |
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Altpapier bei |
240 l |
Restmüll |
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770 l |
oder |
1.100 l |
Altpapier bei |
770 l |
Restmüll |
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1.100 l |
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Altpapier bei |
1.100 l |
Restmüll |
Innerhalb der zugelassenen Behälterkombinationen können Sie die Größe Ihrer Altpapiertonne selbst wählen.
Wer muss die Tonnen anmelden?
- Nur der Grundstückseigentümer kann die Altpapiertonne anmelden. Als Mieter müssen Sie sich also an den Eigentümer wenden.
- Die Anmeldung erfolgt zusammen mit der Restmülltonne. Umstellungen sind jeweils zum Ende jeden Monats möglich.
Abmeldung von Altpapiertonnen
Zur Abmeldung sind die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern abzukratzen und unter Angabe des Abmeldegrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste).
Ummeldung von Altpapiertonnen
Bei Ummeldungen z. B. wegen Eigentümerwechsel oder Umzug (auch im selben Ort) bzw. beim Wechsel von Abfallbehältern sind ebenfalls die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern abzukratzen und unter Angabe des Änderungsgrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste). Die neuen Marken werden dann zusammen mit dem Änderungsbescheid an den Gebührenpflichtigen zurückgesandt bzw. sofort ausgehändigt.
Falls die Gebührenmarke (=rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) nicht mehr leserlich oder teilweise verlorengegangen sind, können Ersatzmarken nach Rücksendung/Rückgabe der alten Markenreste angefordert werden.
Was darf in die Altpapiertonne?
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, loses Papier, Kuverts, Geschenkpapier, saubere Kartonagen (von der Zahnpastaschachtel bis zum Waschmittelkarton ohne Plastikteile), Wellpapier, Faltschachteln, Packpapier, Papiertüten, Computerpapiere, Einkaufszettel, Kassenbons
Wann wird entleert?
- Die Altpapiertonne wird 4-wöchig entleert. Beachten Sie den Abfuhrzeitraum bei der Gefäßwahl.
- Die Altpapiertonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
- Eine Übersicht über die Abfuhrtage der einzelnen Gemeinden enthält der Abfuhrka-lender, den Sie von uns kostenlos jährlich zugeschickt bekommen. Außerdem liegen diese Abfuhrkalender auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung für Sie bereit.
- Weitere Informationen zur Altpapiertonne:
Tel.: (0 96 21) 39-147, 39-206 oder 39-307
Ihr Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung: Herr Dietmar Krisch