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Restmüll

 

Abholtag:

Ihr Müllabholtag ist der Donnerstag. Bitte beachten Sie die Sonderregelung an Feiertagen.
 
Kalenderübersicht

Restmüll: (14-tägig)
Ihre Abholwochen sind mit dieser Farbe (orange) markiert.

Altpapier: (vierwöchig)
Ihre Abholwochen sind mit dieser Farbe (lila) markiert.

Restmüll-Abfuhrtermine
 
Altpapier-Abfuhrtermine
 
1 KW Do, 05.01.2012  

3 KW Do, 19.01.2012    

5 KW Do, 02.02.2012   

7 KW Do, 16.02.2012    

9 KW Do, 01.03.2012    

11 KW Do, 15.03.2012  

13 KW Mi, 29.03.2012  

15 KW Fr, 13.04.2012   !nachgefahren!

17 KW Do,  26.04.2012 

19 KW

Fr, 10.05.2012

 


21 KW Fr, 24.05.2012 

23 KW Fr, 08.06.2012   !nachgefahren! 

25 KW Do, 21.06.2012  

27 KW

Do, 05.07.2012 

 

29 KW Do, 19.07.2012    

31 KW Do, 02.08.2012    

33 KW Fr, 17.08.2012   !nachgefahren! 

35 KW Do, 30.08.2012    

37 KW Do, 13.09.2012    

39 KW Do, 27.09.2012  

41 KW Do, 11.10.2012    

43 KW Do, 25.10.2012 

45 KW Do, 08.11.2012    

47 KW Do, 22.11.2012   

49 KW Do, 06.12.2012    

51 KW Do, 20.12.2012  

 
4 KW Do, 26.01.2012 

8 KW Do, 23.02.2012    

12 KW Do, 22.03.2012    

16 KW Do, 19.04.2012  

20 KW Fr., 18.05.2012   !nachgefahren! 

24 KW Do, 14.06.2012 

28 KW Do, 12.07.2012    

32 KW Do, 09.08.2012  

36 KW Do, 06.09.2012  

40 KW Fr, 05.10.2012  !nachgefahren!

44 KW Fr, 02.11.2012   !nachgefahren!

48 KW Do, 29.11.2012   

52 KW Fr, 28.12.2012 !nachgefahren! 


 

.

 

Die Müllgebühren auf einen Blick

Restmüll Altpapier Abfallgebühren
monatlich halbjährlich jährlich
50 l* 120 l oder 240 l 4,25 € 25,50 € 51,00 €
60 l 120 l oder 240 l 5,10 € 30,60 € 61,20 €
80 l 120 l oder 240 l 6,80 € 40,80 € 81,60 €
120 l 120 l oder 240 l 10,20 € 61,20 € 122,40 €
240 l 240 l 20,40 € 122,40 € 244,80 €
770 l 700 l oder 1.100 l 65,45 € 392,70 € 785,40 €
1.100 l 1.100 l 93,50 € 561,00 € 1.122,00 €

*Wichtiger Hinweis:

Soweit die Neu-/Wiederanmeldung eines Behälters erforderlich ist (Behälterumstellung, Eigentümerwechsel, Neuanschluss), muss dieser der Euro-Norm (Griffhöhe mind. 90 cm und fahrbar) entsprechen.
Was ist zu beachten?

  • Für jedes bewohnte Grundstück muss zumindest eine Restmülltonne angemeldet werden.
    Ausnahme: Sie bilden mit Ihrem Nachbarn eine Entsorgungsgemeinschaft.
  • Die graue bzw. schwarze Restmülltonne gibt es in folgenden Größen:
    50 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l, 1.100 l
  • Die Restmülltonne ist vom Eigentümer zu beschaffen.
    Wichtiger Hinweis: Die Neuanmeldung einer bzw. die Ummeldung auf eine 50 Liter Restmülltonne ist künftig nicht mehr möglich. Bitte beschaffen Sie sich die der EG-Richtlinie entsprechende 60-l-Tonne. Sie hat Räder und erspart Ihnen und den Müllwerkern mühselige Schleppereien.
  • Sie haben die Wahl der Gefäßgröße.
  • Die zu zahlenden Abfallgebühren richtet sich nach der Größe der Restmülltonne. Die Gebühren finden Sie in unserer Gebührenübersicht.
  • Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von amtlich gekennzeichneten Restmüllsäcken beträgt für jeden Sack 4,00 EUR. Erworben werden können die Säcke in Schnaittenbach bei Schreibwaren-Bürobedarf Roth, Kick-Rasel-Str. 4     und     Bäckerei Rom, Kemnath 4 
  • Die Behältergröße ist so zu wählen, dass der normalerweise 14-tägig anfallende Restmüll und das 4-wöchig anfallende Altpapier in den Abfallbehältern bei geschlossenem Deckel Platz hat. Sollte ausnahmsweise einmal mehr Restmüll anfallen, als in Ihre Restmülltonne passt, können Sie bei den o.g. Verkaufsstellen Restmüllsäcke zum Stückpreis von 4,00 EUR kaufen, die Sie am Abfuhrtag einfach neben Ihrer Restmülltonne zur Abholung bereitstellen.
  • Falls die Gebührenmarken nicht mehr leserlich oder teilweise verlorengegangen sind, werden Ersatzmarken nach Rücksendung / Rückgabe der alten Marken bzw. Markenreste ausgehändigt.

 

Wer muss die Tonnen anmelden?

Nur der Grundstückseigentümer kann eine Restmülltonne anmelden. Als Mieter müssen Sie sich also an den Eigentümer wenden.

Und so geht’s:

  • Sie erledigen die Anmeldung persönlich am Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft oder
  • Sie melden die Restmülltonne schriftlich an. Entweder formlos oder per Antragsformular, das Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt erhalten.
  • Für Um- und Abmeldungen gilt dasselbe.

 

Abmeldung von Restmülltonnen

Zur Abmeldung sind die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern abzukratzen und unter Angabe des Abmeldegrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste).

 

Ummeldung von Restmülltonnen

Bei Ummeldungen z. B. wegen Eigentümerwechsel oder Umzug (auch im selben Ort) bzw. beim Wechsel von Abfallbehältern sind ebenfalls die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern abzukratzen und unter Angabe des Änderungsgrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste). Die neuen Marken werden dann zusammen mit dem Änderungsbescheid an den Gebührenpflichtigen zurückgesandt bzw. sofort ausgehändigt.

 

Wann wird die Restmülltonne geleert?

  • Die Restmülltonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
  • Unsere Abfallbroschüre mit allen Abfuhrterminen des folgenden Jahres erhalten Sie kostenlos jährlich im Dezemberg per Postwurfsendung.

 

Was darf in die Restmülltonne?

Die Restmülltonne ist ausschließlich für Abfälle bestimmt, die nicht verwertbar sind, z. B.:
Windeln, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Tapetenreste, eingetrocknete Farb-, Lack- und Kleberreste, Glühbirnen, Straßenkehricht, Musik-, Videokassetten, Gummi, Asche u.a.

 

 

Entsorgungsgemeinschaften

Bares Geld können Sie sparen, wenn Sie eine sogenannte "Entsorgungsgemeinschaft" mit Ihrem Nachbarn bilden. Dann nutzen Sie gemeinsam jeweils die Restmüll- und Altpapiertonne und zahlen nur einmal die entsprechende Abfallgebühr.

Was ist zu beachten?

  • Entsorgungsgemeinschaften sind nur mit dem unmittelbaren Nachbargrundstück oder für mehrere Haushalte und/oder Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (z. B. Gewebebetriebe o. ä.) auf einem Grundstück möglich .
  • Die Größe der Restmülltonne ist von der Anzahl der auf den beiden Grundstücken insgesamt gemeldeten Personen abhängig. 10 l pro Person sind als Mindestbehältnisvolumen vorgegeben, d. h. höchstens bis zu 6 Personen können gemeinsam eine 60-l-Restmülltonne nutzen.
  • Eine Entsorgungsgemeinschaft muss über die Gemeinde beim Landratsamt schriftlich beantragt werden. Das notwendige Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder beim Landratsamt.

Weitere Informationen zum Anmelden und zu den Gebühren beim zuständigen Landratsamt Amberg-Sulzbach:
Tel.: (0 96 21) 39-148 oder 39-145

 

Ihr Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung: Herr Dietmar Krisch  (Tel. 09622/7025-20)

 




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